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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
beyond tales // eine Marke der The Creative Corner GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

beyond tales // Eine Marke der The Creative Corner GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden und der Firma beyond tales // The Creative Corner GmbH (nachfolgend als „beyond tales“ bezeichnet) (der Kunde und „beyond tales“ nachfolgend gemeinschaftlich „Parteien“ genannt), vertreten durch die Geschäftsführerinnen Sarah Weinhold-Gramer und Liv Schneider, in mündlicher oder schriftlicher Form geschlossen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit „beyond tales“ sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Angebote von „beyond tales“ an den Kunden sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung und eine entsprechende Rückbestätigung durch „beyond tales“ zustande. Die Wirksamkeit des Vertrages bedarf zusätzlich einer Anzahlung durch den Kunden, soweit dieses vereinbart wurde. 

 

Der Vertragsinhalt richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des von „beyond tales“ übersandten Angebots und kann in 

  • der Konzepterstellung, d.h. der Erstellung eines Veranstaltungskonzeptes oder eines Dekorationskonzeptes (nachfolgend „Konzepterstellung oder Konzepte“ genannt); 

  • der Beratung, Recherche und Vermittlung von Dritten, d.h. der Beratung zur eigenständigen Organisation eines Kunden sowie / oder der Empfehlung oder Vermittlung anderer Dienstleister (nachfolgend „Einzelleistungen zu Konzepten“ genannt); 

  • Eventmanagement, d.h. der organisatorischen Planung und Umsetzung von Veranstaltungen (nachfolgend „Eventmanagement“ genannt)

bestehen.

 

Konzepte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von „beyond tales“ gegenüber dem Kunden das Eigentum von „beyond tales“. „Beyond tales“ räumt dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Konzept ein, das ihn zu dessen Realisierung berechtigt, sobald der Kunde alle zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von „beyond tales“ beglichen hat. 

 

„beyond tales“ ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen nach Abspreche mit dem Kunden der Dienstleistung Dritter zu bedienen. Dabei agiert „beyond tales“ als Vermittler des jeweiligen Dritten. Dienstleistungsverträge werden in einem solchen Fall direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten geschlossen. In Ausnahmefällen, die schriftliche Zustimmung des Kunden vorausgesetzt, darf „beyond tales“ auch Verträge mit Dritten im Namen und auf Rechnung des Kunden tätigen. Hieraus ergibt sich jedoch keine Haftung für „beyond tales“ bei  Nicht- oder Schlechterfüllungen durch den Dritten. Darüber hinaus ist „beyond tales“ berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten vorzunehmen, sofern diese nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten erforderlich werden, um den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zu erfüllen. 

 

 

§ 3 Preise

Die durch „beyond tales“ angegebenen Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%) und können je nach Art der angebotenen Leistung Pauschalpreise, Preise von Einzelleistungen oder Preise nach Stundensätzen darstellen. Barauslagen, auszulegende Gebühren und Reisespesen sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden dem Kunden gesondert abgerechnet.

 

Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts auf Veranlassung des Kunden sowie Leistungen von „beyond tales“, die nach dem Willen der Parteien erforderlich aber nicht Vertragsinhalt geworden sind, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. 

 

Führen äußere Umstände, auf die „beyond tales“ keinen Einfluss hat (z.B Tarifabschlüsse, Materialpreissteigerungen oder -senkungen), zu einer Änderung der dem Angebot zugrunde gelegten Preise, ist „beyond tales“ zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Dieses Recht ist die ersten drei (3) Monate nach Vertragsschluss ausgeschlossen. Auf Verlangen des Kunden wird „beyond tales“ die zur Preisanpassung führenden Umstände darlegen. Die Preisanpassung erfolgt entsprechend dem vertraglich vereinbarten Vergütungsmodell (Pauschalpreis, Auflistung von Einzelleistungen oder Berechnung nach Stundensätzen). Erfolgt eine Preisanpassung von mehr als 20% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist der Kunde gemäß den Regelungen des § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt.  

 

 

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, „beyond tales“ alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch für etwaige Änderungen der Informationen oder Umstände, die dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zugrunde gelegt wurden. 

 

Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA sowie die entsprechende Gebührenzahlung obliegt dem Kunden.

 

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung ohne Abzug nach Rechnungseingang fällig. 30 Tage nach Eintritt der Fälligkeit kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

Haben die Parteien einen Vertrag über Eventmanagementleistungen geschlossen, ist „beyond tales“ berechtigt, 50% der vertraglich vereinbarten Vergütung bereits nach Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. 

 

 

§ 6 Rücktritt / Kündigung

Der Rücktritt vom Vertrag hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. Das Gleiche gilt für die Kündigungserklärung. 

 

Im Falle des Rücktritts sind grundsätzlich die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Hat der Kunde bereits Forderungen von „beyond tales“ beglichen und hat „beyond tales“ aufgrund des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages geldwerte Leistungen gegenüber Dritten erbracht, werden diese mit dem Rückgewährungsanspruch des Kunden verrechnet, sollten die geldwerten Leistungen von Seiten des Dritten nicht zurückerstattet werden. In einem solchen Fall tritt „beyond tales“ ihren gegenüber dem Dritten bestehenden Zahlungsanspruch an den Kunden ab. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§346ff BGB.

 

Im Falle einer Kündigung durch den Kunden, kann „beyond tales“ einen ihren bisherigen Leistung entsprechenden Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. Kündigt der Kunde einen Vertrag, ist er verpflichtet, den Teil der vertraglich vereinbarten Preise wie folgt zu zahlen: 

 

  • die Arbeitszeit, die seitens beyond tales bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallen ist im vollen Umfang

 

Darüber hinaus:

• bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 50% des Differenzbetrages (erwartete Gesamtkosten - geleistete Arbeitszeit) der zum Zeitpunkt der Stornierung erwarteten Gesamtkosten

• bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 75 % des Differenzbetrages (erwartete Gesamtkosten - geleistete Arbeitszeit) der zum Zeitpunkt der Stornierung erwarteten Gesamtkosten

  • ab 2 Monaten vor Veranstaltungsbeginn – 100 % des Differenzbetrages (erwartete Gesamtkosten - geleistete Arbeitszeit) der zum Zeitpunkt der Stornierung erwarteten Gesamtkosten

 

§ 7 Gewährleistung

Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und Konzepte, die er von „beyond tales“ erhält, unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht oder verspätet nach und / oder können Mängel aufgrund anderweitigen Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig behoben werden, ist die Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen aufgrund dieser Mängel ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen von Seiten des Kunden, ist „beyond tales“ nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels oder der Ersatzlieferung ist „beyond tales“ verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht werden müssen. Schlägt die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung fehl oder ist „beyond tales“ mit der Nacherfüllung in Verzug, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Für darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns, oder wegen sonstiger Vermögensschäden gilt § 8 entsprechend. 

 

 

§ 8 Haftung

„beyond tales“ haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. 

„Beyond tales“ haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung von „beyond tales“ ist in diesem Fall auf den nach Art des Produkts typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 

 

Entstehen dem Kunden durch das Verhalten anderer Vertragspartner, die „beyond tales“ vermittelt hat, Schäden, haftet „beyond tales“ hierfür nicht. Dies gilt auch dann, wenn „beyond tales“ im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat. 

 

Keine der Parteien ist haftbar für etwaige Rechtsverluste, Schäden und Verzugsfolgen, soweit diese auf höhere Gewalt, insbesondere auf Feuer, Wasser, Explosion, Gewaltanschläge, Unruhen, kriegerische Auseinandersetzungen, Streiks oder Streikfolgen, Materialverknappung bzw. Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung zurückgehen, die für die jeweilige Partei unvorhersehbar sind und nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. In einem solchen Fall bestehen insbesondere keine Schadensersatzansprüche des Kunden. Sofern die Durchführung einer vertragsgegenständlichen Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag gemäß § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Der Kunde ist zum Ersatz der Aufwendungen von „beyond tales“ verpflichtet, die bis zu dem Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses höherer Gewalt entstanden sind. 

 

Gerät „beyond tales" mit Leistungen in Verzug, begrenzt sich ihre Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Summe der Vergütung, die der Kunde an „beyond tales“ auf Grundlage des Vertrages bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

Eine weitergehende Haftung von „beyond tales“ ist ausgeschlossen.

 

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist „beyond tales“ berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung von Mietgegenständen auf den Kunden über. 

 

Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten, in Verzug gerät, ist „beyond tales“ an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden und zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages gemäß § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. 

 

 

§ 9 Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Rechte Dritter

Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang berechtigt.

„beyond tales“ ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. „beyond tales“ ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen. Ferner ist „beyond tales“ dazu berechtigt Fotos eines, vom Auftraggeber engagierten Fotografen der Veranstaltung und ggf. des Hochzeitspaares zu den oben genannten Zwecken zu nutzen. „beyond tales“ ist dazu berechtigt den engagierten Fotografen zu diesem Zwecke direkt zu kontaktieren. Sollte der Auftraggeber nicht wünschen, dass die  vom Fotografen erstellten Bilder der Auftraggeber selber zum Zwecke der Eigenwerbung oder für Referenzzwecke genutzt werden, berechnet die Firma „beyond tales“ einen einmaligen Aufpreis von € 500,00 exkl. MwSt.. Der Ausschluss der vom Fotografen erstellten Bilder der Veranstaltung (ohne dass Menschen darauf zu erkennen sind) ist ausgeschlossen. Bei gewerblicher Veröffentlichungen von Foto- und / oder Videoaufnahmen (z.B. in einem Blog, Zeitschrift o.ä.), die durch den Kunden initiiert wurde, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass „beyond tales“ als Konzeptgeber zu nennen ist.

 

§ 10 Schriftform /Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische  Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Stand: 15. Mai 2023

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